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Der Energieausweis


Zum 1. Oktober 2007 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten. Damit wird der so genannte Energieausweis für bestehende Wohngebäude zur Pflicht. Schon seit 2002 brauchen alle Neubauten einen Energiebedarfsausweis. In der Praxis braucht nur der einen Energieausweis, der ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Wer in seinem Haus wohnt und dort bleibt, benötigt ihn nicht. Je nach Baualter der Immobilie gelten verschiedene Fristen: Ab 1. Juli müssen alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, ihren potenziellen Käufern beziehungsweise Mietern den Energieausweis vorlegen.

Ab 1. Januar 2009 wird der Energieausweis für alle Immobilien verpflichtend, die ab 1965 gebaut wurden, sofern sie verkauft oder vermietet werden sollen. Bis zum 1. Oktober haben alle Hausbesitzer Wahlfreiheit, ob sie für ihr Gebäude einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen wollen – egal wie alt ihre Immobile ist. Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden benötigen laut VPB grundsätzlich keinen Energieausweis.
 

 
 

 

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