Der Energieausweis
Zum 1. Oktober 2007 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft
getreten. Damit wird der so genannte Energieausweis für
bestehende Wohngebäude zur Pflicht. Schon seit 2002 brauchen
alle Neubauten einen Energiebedarfsausweis. In der Praxis braucht
nur der einen Energieausweis, der ein Haus vermieten oder
verkaufen möchte, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB)
in Berlin. Wer in seinem Haus wohnt und dort bleibt, benötigt
ihn nicht. Je nach Baualter der Immobilie gelten verschiedene
Fristen: Ab 1. Juli müssen alle Verkäufer und Vermieter von
Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, ihren potenziellen
Käufern beziehungsweise Mietern den Energieausweis vorlegen.

Ab 1. Januar 2009 wird der Energieausweis für
alle Immobilien verpflichtend, die ab 1965 gebaut wurden, sofern
sie verkauft oder vermietet werden sollen. Bis zum 1. Oktober
haben alle Hausbesitzer Wahlfreiheit, ob sie für ihr Gebäude
einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis
ausstellen lassen wollen – egal wie alt ihre Immobile ist.
Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden benötigen laut VPB
grundsätzlich keinen Energieausweis.
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